Wir freuen uns wieder gemeinsam feiern zu können, dabei halten wir uns in Ihrem Interesse an die behördlichen Regelungen der COVID19 Vermeidung.
Für Besucher:innen gilt:
Beim Betreten von Zusammenkünften mit mehr als 25 Teilnehmer:innen gilt die 3-G-Regel.Hier sind die Ausnahmen in Wien und Salzburg bzw. Angleichungen an die jeweilige Vorgabe.
Datenschutzhinweis zur Erhebung personenbezogener Daten im Zuge des Contact Tracings:
Die Veranstalter sind verpflichtet, von Personen, die sich voraussichtlich länger als 15 Minuten am betreffenden Ort aufhalten, zum Zweck der Kontaktpersonennachverfolgung den Vornamen, Familienname, Telefonnummer bzw. E-Mail-Adresse und Dokumentation des Aufenthalts festzuhalten.
Die Daten dienen zum Zwecke des Contact Tracings zur Verhinderung der Weiterverbreitung von COVID-19 im Fall des Auftretens eines Verdachtsfalles. Der Veranstalter hat der zuständigen Behörde auf Verlangen, die Daten zur Verfügung zu stellen. Die Daten werden nach Ablauf von 28 Tagen vom Zeitpunkt der Erhebung unverzüglich gelöscht.